§1: Jeder Gesetzverstoß von Bewohnern über dem Alter von 18 wird mit dem Tod bestraft. Bei einem Verstoß einer Person von 0 bis zu einschließlich 18 Jahren wird eine Gefängnisstrafe verhängt. Nachdem das richtige Alter erreicht wurde, soll der Rat darüber entscheiden, ob der Sträfling freigelassen oder ins All geschleudert wird.
§2: Von allen Vorhaben und Geschehnissen auf der Arche muss wenigstens ein Ratsmitglied Bescheid wissen.
§3: Jeder volljährige Bewohner der Arche darf bloß ein einziges Kind haben.
§4: Von Vorräten wie zum Beispiel Essen, Luft, medizinischer Versorgung, etc. darf immer nur die vorgegebene Menge pro Tag konsumiert werden.
§5: Das Weitergeben vertraulicher Informationen des Rats oder des Kanzlers ist strengstens untersagt.
§6: Niemand darf die Arche ohne Erlaubnis verlassen, weder im Raumanzug noch ohne.
§7: Der vierte Teil des Regelsatzes ist "going". Das Kaputtmachen von wichtigen Bestandteilen der Arche ist untersagt.
§8: Das Stehlen von fremden Eigentum oder Bestandteilen der Arche, egal ob entbehrlich oder nicht, ist untersagt.
{tbc.}